Eltern mit guten Einkommensverhältnissen haben ein für die Berufsausbildung (hier: Studiengang Sinologie bzw. Ostasienwissenschaften) sinnvolles Auslandssemester auch bei einer Verlängerung der Studienzeit zu finanzieren.
In dem vom Oberlandesgericht Karlruhe zu entscheidenden Fall hat der Beklagte gegen den Kläger einen Unterhaltsanspruch
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