Seit ein paar Tagen verunsichert ein Urteil des Landessozialgerichts Hessen viele Arbeitgeber. Versichert ein geringfügig Beschäftigter seinem Arbeitgeber, dass er
keinen weiteren „Minijobs“ nachgeht und stellt sich dies im Nachhinein
als falsch heraus, so muss der Arbeitgeber nachträglich die Beiträge









































