Zivilprozesskosten aus erbrechtlichen Streitigkeiten stellen einkommensteuerlich keine außergewöhnliche Belastung dar.
Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer in bestimmtem Umfang
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Im Februar gab es wieder eine Reihe neuer Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, über die wir in der Rechtslupe berichtet haben und die wir Ihnen auf den Folgeseiten zusammengestellt haben:




Das neue Jahr ist bereits einen Monat alt – und wieder gab es eine Reihe neuer Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, über die wir in der Rechtslupe berichtet haben und die wir Ihnen auf den Folgeseiten zusammengestellt haben:











Auch im Dezember gab es wieder eine Reihe neuer Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, über die wir in der Rechtslupe berichtet haben und die wir Ihnen auf den Folgeseiten zusammengestellt haben.







