Ein Vermieter handelt bei einer auf den Eigenbedarf heranwachsender Kinder gestützte Eigenbedarfskündigung nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er diesen Eigenbedarf bei Abschluss des Mietvertrags noch nicht erwogen hat. Eine Bdarfsvorschau kann vom Vermieter nicht verlangt werden.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen
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