Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und des Bundeskatastrophenschutzes können in Zukunft mit dem Führerschein der Klasse B auch Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen fahren. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes hat jetzt der Deutsche Bundestag
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