Das Oberlandesgericht Dresden hat in den ersten vier der derzeit bei ihm anhängigen Parallelverfahren zu den sog. „Business-Tools“des Meta-Konzern (Faceboo, Instagram, WhatsApp) den Meta Konzern zur Zahlung von immateriellem Schadensersatz in Höhe von jeweils 1500,- € sowie zur Unterlassung der
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Kosten eines verhinderten Abschleppens
Von einem Fahrzeugführer, der seinen verkehrswidrig abgestellten PKW wegfährt, bevor ein Abschleppvorgang beendet ist, können Kosten für die Tätigkeit des von der Polizei herbeigerufenen Abschleppunternehmers verlangt werden, auch wenn nach Abbruch des Abschleppvorgangs ein anderer PKW abgeschleppt wird.
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