Das Oberlandesgericht Dresden hat in den ersten vier der derzeit bei ihm anhängigen Parallelverfahren zu den sog. „Business-Tools“des Meta-Konzern (Faceboo, Instagram, WhatsApp) den Meta Konzern zur Zahlung von immateriellem Schadensersatz in Höhe von jeweils 1500,- € sowie zur Unterlassung der
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Tatsächliche Verständigung in der Betriebsprüfung
Eine während einer Betriebsprüfung getroffene “tatsächliche Verständigung” kann in zeitlicher Hinsicht nur dann über den Prüfungszeitraum hinaus bindend sein, wenn sie von allen Beteiligten in diesem Sinne verstanden worden ist oder werden musste.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 13. Februar 2008 –
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