Das Oberlandesgericht Dresden hat in den ersten vier der derzeit bei ihm anhängigen Parallelverfahren zu den sog. „Business-Tools“des Meta-Konzern (Faceboo, Instagram, WhatsApp) den Meta Konzern zur Zahlung von immateriellem Schadensersatz in Höhe von jeweils 1500,- € sowie zur Unterlassung der
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Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen
Die Befreiung von Erbschaft- und Schenkungsteuer gilt nicht nur für Zuwendungen an politische Parteien, sondern nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zumindest vorläufig auch für Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen.
§ 13 Abs. 1 Nr. 18 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz verletzt das Recht
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