Oberlandesgericht München

Aufruf der Sache

Gemäß § 220 Abs. 1 ZPO beginnt jeder einzelne Termin mit dem Aufruf zur Sache. Der Aufruf ist nach § 136 Abs. 1 ZPO Aufgabe des Vorsitzenden. Notwendig ist die mündliche Bekanntgabe, dass in einer bestimmten Rechtssache in die Verhandlung,

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Rechtsbeschwerde im PKH-Verfahren

Die Zulassung der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe etzt nach § 78 Satz 2 ArbGG voraus, dass einer der Zulassungsgründe nach § 72 Abs. 2 ArbGG vorliegt. Diese Voraussetzungen kommen bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe grundsätzlich nur

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Landgericht Bremen

Klageanträge – und ihre Auslegung

Klageanträge sind so auszulegen, dass im Zweifel gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der richtig verstandenen Interessenlage entspricht.

Für das Verständnis eines Klageantrags ist deshalb nicht am buchstäblichen Wortlaut des Antrags zu haften. Das Gericht

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Streitwert fürs Arbeitszeugnis

Setzt das Arbeitsgericht in einem Rechtsstreit, in dem die Parteien ausschließlich über die Frage streiten, ob der Arbeitnehmer die Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses ohne Silbentrennungen am Zeilenende verlangen kann, den Urteilsstreitwert in Höhe eines Bruttomonatseinkommens des Arbeitnehmers fest, so ist

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Landgericht Bremen

Teilurteil

Ist von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen nur der eine oder ein Teil des Anspruchs zur Endentscheidung reif, so hat das Gericht sie durch Endurteil als Teilurteil zu erlassen (§ 301 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Ob die

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Das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2014

Das Bundesarbeitsgericht hat einen Überblick über seine Tätigkeit im vergangenen Jahr 2014 vorgelegt.

Hiernach gingen im vergangenen Geschäftsjahr 2014 beim Bundesarbeitsgericht 2.332 Sachen ein, 352 weniger als im Vorjahr. Von den Eingängen waren 39 % Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren

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Fiktion der Klagerücknahme

Im Rahmen des § 54 Abs. 5 ArbGG spielt es keine Rolle, aus welchem Grund die Parteien nicht zum Gütetermin erscheinen oder ob sie dies gegenüber dem Gericht ankündigen.

Im hier vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschiedenen Fall waren beide Parteien zum

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Landgericht Bremen

Feststellungsinteresse

Nach § 256 Abs. 1 ZPO kann Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses erhoben werden, wenn der Kläger ein rechtliches Interesse daran hat, dass das Rechtsverhältnis durch richterliche Entscheidung alsbald festgestellt wird. Die Feststellungsklage kann sich auf

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