Betreuungsbedarf für Wohnungsangelegenheiten

Mit der Erforderlichkeit einer Betreuung mit den Aufgabenkreisen Wohnungsangelegenheiten, Vertretung gegenüber Behörden und Einrichtungen und Vertretung vor Gerichten hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:

In dem hier entschiedenen Fall wendet sich die Betroffene, die an einer neurotischen Persönlichkeitsstörung leidet,

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Ehrenamtliche Betreuung bei Sicherungsverwahrten

Macht die Justizvollzugsanstalt die Aufnahme eines Sicherungsverwahrten in eine Warteliste für eine ehrenamtliche Betreuung vom Umfang der vorhandenen Außenkontakte abhängig, ist dies bei einer unzureichenden Anzahl betreuungswilliger Personen grundsätzlich ermessensfehlerfrei. Die Justizvollzugsanstalt darf einem Sicherungsverwahrten nicht allgemein untersagen, sich selbst

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Gerichtsgebäude

Ärztliche Zwangsmaßnahmen

Der Bundesgerichtshof hält die im Jahre 2013 eingeführten Bestimmungen über ärztliche Zwangsmaßnahmen für teilweise verfassungswidrig und hat deshalb die Regelung des § 1906 Abs. 3 BGB dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

In dem Ausgangsverfahren geht es um eine 63jährige Betroffene, die unter

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Zahlung an eine betreute Person

Die Zahlung an eine Person, für die ein Betreuer bestellt und ein Einwilligungsvorbehalt für den Bereich der Vermögenssorge angeordnet ist, hat keine Erfüllungswirkung.

Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem Fall, in dem der Betreute eine Abhebung von seinem Bankkonto

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Unbetreubarkeit

Die Erforderlichkeit einer Betreuung kann im Einzelfall fehlen, wenn der Betroffene jeden Kontakt mit seinem Betreuer verweigert und der Betreuer dadurch handlungsunfähig ist, also eine „Unbetreubarkeit“ vorliegt. Bei der Annahme einer solchen Unbetreubarkeit ist jedoch Zurückhaltung geboten.

Eine Betreuung muss

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Der Wunsch-Betreuer

Eine Entscheidung fehlerhaft, wenn das Gericht entgegen § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB nicht auf (hier: den gegenüber der Betreuungsbehörde) ausdrücklich geäußerten Wunsch des Betroffenen, seine Mutter zur Betreuerin zu bestellen, eingegangen ist.

Nach § 1897 Abs. 4 Satz

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