Ein Bus ist als bauliche Anlage zu bewerten, wenn er wiederholt ortsfest an einem konkreten Standort als Gastronomiebetrieb benutzt wird. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Münster in dem hier vorliegenden Eilverfahren der Stadt Münster recht gegeben, dass ein als Café genutzter Bus am Hafen nicht aufgestellt werden darf, da
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