Keine Einbürgerung eines IS-Unterstützers

Die Einbürgerung eines Unterstützers des Islamischen Staates kann nach Bekanntwerden dieser Tatsache zurückgenommen werden.

Im hier vom Verwaltungsgericht Aachen entschiedenen Fall wurde dem inzwischen 31-jährigen, in Deutschland geborenen Kläger im Mai 2012 die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen. Er war bereits zu diesem

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Einbürgerung – und die ausländische Vorstrafe

Der Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen steht eine Verurteilung durch ein türkisches Schwurgericht entgegen.

So hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall eines in Deutschland lebenden Türken entschieden und die Ablehnung der Einbürgerung durch das Verwaltungsgericht Sigmaringen bestätigt. Seit

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Einbürgerung trotz Mehrehe

Die Mehrehe eines Ausländers hindert nach geltendem Recht nicht dessen Anspruchseinbürgerung.

Eine rechtswirksam im Ausland eingegangene weitere Ehe schließt zwar eine privilegierte Einbürgerung von Ehegatten Deutscher nach § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) mangels Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse aus. Sie steht

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Keine Einbürgerung für Salafisten

Bei fehlendem Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist keine Einbürgerung möglich.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Aachen die Klage einer marokkanischen Staatsangehörigen auf Einbürgerung abgewiesen.

Das Staatsangehörigkeitsgesetz verlange, so das Verwaltungsgericht, für die Einbürgerung ein Bekenntnis des Ausländers zur

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Einbürgerung trotz Grundsicherung

Erhält der Einbürgerungsbewerber Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder hat Anspruch darauf, ist maßgeblich, ob er dies zu vertreten hat. Der Begriff des Vertretenmüssens beschränkt sich nicht auf vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln. Erforderlich, aber auch ausreichend ist,

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Identitätstäuschung bei der Einbürgerung

Eine Einbürgerung wird auch demjenigen wirksam bekannt gegeben, der den Einbürgerungsantrag unter Angabe falscher Personalien (einschließlich der Staatsangehörigkeit) gestellt hat, auf die die Einbürgerungsurkunde ausgestellt worden ist. Eine unter Verwendung einer anderen Identität erschlichene Einbürgerung ist nicht im Sinne des

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Die falschen Personalien bei der Einbürgerung

Eine Einbürgerung wird auch demjenigen wirksam bekannt gegeben, der den Einbürgerungsantrag unter Angabe falscher Personalien (einschließlich der Staatsangehörigkeit) gestellt hat, auf die die Einbürgerungsurkunde ausgestellt worden ist. Eine unter Verwendung einer anderen Identität erschlichene Einbürgerung ist nicht im Sinne des

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Anspruchseinbürgerung und die Mehrstaatigkeit

Bei der Ein­bür­ge­rung in den deut­schen Staats­ver­band wird Mehr­staa­tig­keit nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StAG nur dann hin­ge­nom­men, wenn das Recht des aus­län­di­schen Staa­tes das Aus­schei­den aus des­sen Staats­an­ge­hö­rig­keit ge­ne­rell nicht vor­sieht. Macht das aus­län­di­sche Recht

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Beschränkung der Anspruchsgrundlagen für die Einbürgerung

Der An­trag eines Aus­län­ders auf Ein­bür­ge­rung in den deut­schen Staats­ver­band ist grund­sätz­lich auf sämt­li­che denk­ba­ren An­spruchs­grund­la­gen ge­stützt. Soll aus­nahms­wei­se etwas an­de­res gel­ten, muss dies ge­gen­über der Be­hör­de klar und un­miss­ver­ständ­lich zum Aus­druck ge­bracht wer­den.

In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist

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Einbürgerung bei 120 Tagessätzen

Auf die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit besteht nach einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kein Anspruch, wenn der Einbürgerungsbewerber zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt worden ist. Die Überschreitung der Bagatellgrenze von 90 Tagessätzen Geldstrafe um ein Drittel ist nach

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Einbürgerungsrücknahme

Wird eine Einbürgerung durch Täuschung erschlichen, dann verstößt es grundsätzlich nicht gegen Unionsrecht – insbesondere Art. 17 EG (= Art. 18 AEUV) -, wenn ein Mitgliedstaat einem Unionsbürger die durch Einbürgerung erworbene Staatsangehörigkeit wieder entzieht, vorausgesetzt die Rücknahmeentscheidung wahrt den

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