Die Tätigkeit einer als Sozialarbeiterin eingesetzten Diplom-Pädagogin, die in einer Beratungsstelle für Jugend- und Erziehungsfragen mit der Beratung von hochstreitigen Elternteilen nach Trennung und Scheidung gemäß § 156 FamFG betraut ist, hebt sich nicht durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus
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