Wird ein freigestelltes Personalratsmitglied vom Arbeitgeber zu hoch eingruppiert, kann eine Korrektur dieser Eingruppierung ohne Änderungskündigung gerechtfertigt sein.
So hat aktuell das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eine vom Arbeitgeber vorgenommene Rückgruppierung von der zunächst gewährten Eingruppierung nach Entgeltgruppe 14 des Tarifvertrages für
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