Der Bundesfinanzhof hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil, das für viele Kapitalanlagefonds Bedeutung haben dürfte, entschieden, dass Erwerb, Vermietung und Veräußerung von Flugzeugen gewerbliche Tätigkeiten sind, wenn die Vermietung mit dem An- und Verkauf aufgrund eines einheitlichen Geschäftskonzepts verklammert ist.
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