Die im Jahressteuergeetz 2007 eingeführte Regelung zur gewerbesteuerlichen Verrechnung von Verlusten einer Personengesellschaft wird jetzt doch nicht das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Der Bundesfinanzhof hat zwar im April 2007 zwei bei ihm anhängige Verfahren wegen der seiner Ansicht nach gegebenen Verfassungswidrigkeit dieser
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