Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Polizeibeamten nicht zur Entscheidung angenommen. der aufgrund einer Verletzung der politischen Treuepflicht durch Ausübung hochrangiger Funktionen bei der Partei pro NRW durch rechtskräftiges Disziplinarurteil aus dem Dienstverhältnis entfernt worden war.
Das Bundesverfassungsgericht hatte hierfür
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