Wer zu DDR-Zeiten keine Versorgungszusage für eine Alterversorgung der Intelligenz erhalten hatte, kann nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nachträglich fiktiv einbezogen werden. Dies führt zu einer erheblich höheren Rente, ohne dass dafür Rentenbeiträge gezahlt worden sind.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
Artikel lesen













































