Die Frist, in der der Pensions-Sicherungs-Verein für rückständige Betriebsrenten insolventer Arbeitgeber vor der Insolvenzeröffnung einstehen muss, wird von sechs auf zwölf Monate verlängert. Zuletzt gab es mehrere Fälle, in denen zwischen insolvenzbedingter Einstellung der Betriebsrentenzahlungen und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
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