Das Ausziehen eines Kindes

Das Ausziehen eines Kindes stellt sich regelmäßig nicht als sexuelle Handlung „an“ dessen Körper dar, wenn nicht das Entblößen seinerseits mit einer sexuellen Handlung am Körper verbunden ist.

Denn das bloße Entfernen der Kleidung führt nicht zu dem körperlichen Kontakt,

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Das Ausziehen eines Kindes

Das Ausziehen eines Kindes stellt sich regelmäßig nicht als sexuelle Handlung „an“ dessen Körper dar, wenn nicht das Entblößen seinerseits mit einer sexuellen Handlung am Körper verbunden ist.

Denn das bloße Entfernen der Kleidung stellt nicht den körperlichen Kontakt her,

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Verurteilung im Ausschlussverfahren

Eine Verurteilung ist in einem Ausschlussverfahren möglich, wenn kein Beweisanzeichen vorliegt, das unmittelbar auf die Tatbegehung und den Täter schließen lässt.

Dieses methodische Vorgehen bildet allerdings nur dann eine tragfähige Grundlage für die Verurteilung eines Angeklagten, wenn alle relevanten Alternativen

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Das Opfer als einzige Belastungszeugin

An die Darstellung der Überzeugungsbildung im Urteil sind dann besondere Anforderungen zu stellen, wenn das Tatgericht seine Feststellungen zum eigentlichen Tatgeschehen allein auf die Angaben des Geschädigten stützt.

In einer solchen Konstellation, in der die Entscheidung im Wesentlichen davon abhängt,

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