Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines früheren Staatsanwalts wegen eines sexuellen Übergriffs auf seinen Sohn auf die Revision des Angeklagten und die – zu seinen Gunsten eingelegte – Revision der Staatsanwaltschaft aufgehoben.
Das Landgericht Lübeck hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung in
Artikel lesen