Wer sich über Messengerdienste gezielt als Kind ausgibt, um Minderjährige zur Übersendung von Nacktbildern oder zu sexuellen Handlungen zu bewegen, muss mit einer erheblichen Freiheitsstrafe rechnen. Setzt der Täter sein Verhalten trotz polizeilicher Maßnahmen fort, kann dies zudem die Fortdauer
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