Wie zuvor bereits erstinstanzlich das Landgericht Berlin hat nun auch das Kammergericht in einem Beschwerdeverfahren die Verwendung des „Gefällt-mir“-Buttons von Facebook auf der Internetseite eines Online-Händlers als wettbewerbsrechtlich unbedenklich angesehen.
Zwar spreche im Streitfall einiges dafür, dass der Verwender des
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