Oberlandesgericht München

Kautionsrückzahlung und der Insolvenzbeschlag

Gibt der Insolvenzverwalter für das Wohnraummietverhältnis des Schuldners eine Enthaftungserklärung ab, wird der Anspruch des Schuldners auf Rückzahlung einer die gesetzlich zulässige Höhe nicht übersteigenden Mietkaution vom Insolvenzbeschlag frei.

Eine Nachtragsverteilung kann nach der hier allein in Betracht kommenden Norm

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Schild

Mietminderung wegen Baulärms

Die Minderung von Miete für eine Wohnung, die nach dem Einzug der Mieterin von erheblichen Bauimmissionen auf einem Nachbargrundstück betroffen ist, kann für die Dauer der Baumaßnahmen gerechtfertigt sein.

In dem hier vom Landgericht Berlin entschiedenen Fall hatte die Mieterin

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Der Vermieter als außergewöhnliche Belastung

Die Aufwendungen für zivilgerichtliche Auseinandersetzungen wegen einer Streitigkeit über die Beendigung des Mietverhältnisses sind keine außergewöhnliche Belastung.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche Belastung), so wird

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Ohne Küche ist auch kein Mietmangel

Wegen des Diebstahls einer vereinbarungsgemäß im Keller der Mietwohnung eingelagerten Einbauküche des Vermieters steht dem Mieter kein Anspruch auf Mietminderung zu.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall war die Mietwohnung ursprünglich bauseits mit einer Einbauküche ausgestattet. Nach einer im

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Mietpreisbremse für Berlin

Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass aufgrund der von ihm für rechtmäßig gehaltenen Kappungsgrenzen-Verordnung des Landes Berlin vom 7. Mai 2013 im gesamten Berliner Stadtgebiet die bei Wohnraummietverhältnissen für die Erhöhung von Bestandsmieten geltende allgemeine Kappungsgrenze von 20 % gemäß §

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Gerichtsgebäude

Der vage Eigenbedarf

Ein – auf vernünftige, nachvollziehbare Gründe gestützter – Eigennutzungswunsch rechtfertigt die Kündigung des Mietverhältnisses nur dann, wenn er vom Vermieter auch ernsthaft verfolgt wird und bereits hinreichend bestimmt und konkretisiert ist. Eine bislang nur vage oder für einen späteren Zeitpunkt

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Laminat statt Teppich

Befindet sich in einer Mietwohnung ein Teppichboden, der wegen starker Abnutzung ausgetauscht werden muss, so darf die Vermieterin ihn u.U. auch gegen den Willen der Mieterin durch einen Laminatboden ersetzen.

Im Rahmen der Erhaltungspflicht des § 535 Abs. 1 S.

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