Antragsgemäße gerichtliche Fristverlängerung

Maßgeblich für den Umfang einer gerichtlichen Fristverlängerung ist deren objektiver Inhalt. Mit der „antragsgemäßen“ Verlängerung hat das Berufungsgericht den Antrag der Berufungsklägerin zum Inhalt der Fristverlängerung selbst gemacht.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte die Berufungsklägerin gegen ein

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Landgericht Bremen

Unterlassungsantrag – „insbesondere…“

Ein Unterlassungsantrag, der im vorangestellten abstrakten Teil die Verwendung eines Zeichens in Alleinstellung zum Gegenstand hat, im angefügten „Insbesondere“-Teil aber das Zeichen innerhalb einer aus mehreren Bestandteilen bestehenden Gesamtbezeichnung aufführt, ist widersprüchlich und daher unbestimmt im Sinne des § 253

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Verunglimpfende Befangenheitsanträge

Ein Ablehnungsgesuch, das lediglich verunglimpfende Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ist offensichtlich unzulässig. Wird das Rechtsinstitut der Richterablehnung in derart rechtsmissbräuchlicher Weise eingesetzt, fehlt dem Befangenheitsgesuch ein Rechtsschutzinteresse und es ist als unzulässig

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Landgericht Bremen

Anhörungsrüge – und ihre Überprüfung

Das Rechtsmittelgericht hat die Entscheidung des unteren Gerichts, aufgrund einer Anhörungsrüge das Verfahren fortzuführen, darauf zu überprüfen, ob die Anhörungsrüge statthaft, zulässig und begründet war.

Eine Überprüfung der Entscheidung des Amtsgerichts, das Verfahren gemäß § 321a Abs. 1, 5 ZPO

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Tatsachenfeststellungen, neuer Parteivortrag – und die Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts

Die Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts hinsichtlich der erstinstanzlichen Tatsachenfeststellung ist nicht auf Verfahrensfehler und damit auf den Umfang beschränkt, in dem eine zweitinstanzliche Tatsachenfeststellung der Kontrolle durch das Revisionsgericht unterliegt.

Bei der Berufungsinstanz handelt es sich auch nach Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes

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Oberlandesgericht München

Teilurteil gegen einen Streitgenossen

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist; dabei ist auch die Möglichkeit einer abweichenden Entscheidung durch ein Rechtsmittelgericht zu berücksichtigen.

Ein Teilurteil über die Klage gegen einen von mehreren

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Landgericht Bremen

Bestreiten mit Nichtwissen

Ein Bestreiten mit Nichtwissen – also die Einlassung, die Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Behauptungen des Klägers nicht zu kennen – ist nach § 138 Abs. 4 ZPO nur zulässig, wenn die betroffenen Tatsachen weder eigene Handlungen der Partei noch Gegenstand

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Landgericht Bremen

Die Grenzen der Anhörungsrüge

Nach der vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können mit der Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen worden ist, nur neue und eigenständige Verletzungen des Art. 103 Abs. 1 GG durch den Bundesgerichtshof gerügt werden.

Die Gerichte

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