Die Gesamtmenge der über den Zeitraum von acht Wochen (hier: pro Woche 25 Gramm) insgesamt zu Verkaufszwecken entnommenen Drogen darf nicht einfach zusammengerechnet werden.
Richtigerweise hätte geprüft werden müssen, ob die einzelnen wöchentlichen Entnahmen des Dealers, die jeweils für sich
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