Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt zwei Verfassungsbeschwerden stattgegeben, die eine menschenunwürdige Unterbringung von Gefangenen in Justizvollzugsanstalten betreffen.
In dem einen Fall wurde der Beschwerdeführer durch die erstinstanzliche Abweisung einer Amtshaftungsklage mit anschließender Anhörungsrüge in seinem Recht auf rechtliches Gehör und in
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