Schadensersatzansprüche wie auch etwa im Innenverhältnis bestehende Ausgleichsansprüche für einen bei einem gemeinsamen Auslandsaufenthalt verursachten Schaden richten sich auch dann nach deutschem Recht, wenn der Auslandsaufenthalt auf mehrere Monate angelegt ist. Dies stellt der Bundesgerichtshof jetzt ausdrücklich für den Fall
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