Überhöhte Entfernungsangaben für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können eine Steuerhinterziehung darstellen mit der Folge, dass die Einkommensteuer vom Finanzamt noch 10 Jahre nachverlangt werden kann. Dem Finanzamt kann nicht ohne Weiteres vorgehalten werden, es hätte die Falschangaben bemerken
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