Steuerhinterziehung durch eine falsche Umsatzsteuerjahreserklärung – und die Umsatzsteuervoranmeldungen

Das Verhältnis zwischen unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen und unrichtiger Umsatzsteuerjahreserklärung im Rahmen der Steuerhinterziehung ist eines der Gesetzeskonkurrenz in Form der mitbestraften Vortat.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt die Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldung ebenso wie das pflichtwidrige Unterlassen der Abgabe einer

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Strafzumessung beim (Steuer-)Hehler

Die Strafzumessung ist grundsätzlich Sache des Tatrichters. Es ist seine Aufgabe, auf der Grundlage des umfassenden Eindrucks, den er in der Hauptverhandlung von Tat und Täterpersönlichkeit gewonnen hat, die wesentlichen entlastenden und belastenden Umstände festzustellen, sie zu bewerten und gegeneinander

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Schätzung im Steuerstrafverfahren

Auch im Steuerstrafverfahren ist die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen zulässig, wenn feststeht, dass der Steuerpflichtige einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, die tatsächlichen Verhältnisse, die für die Bemessung der Steuer maßgebend sind, aber ungewiss sind.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall war

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