Ist im Prozessvergleich die Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses vereinbart, kann bei Nichterteilung durch Zwangsgeld oder Zwangshaft zur Erteilung eines Zeugnisses angehalten werden.
Nach der hier vorliegenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hat der Kläger zu Recht einen Antrag gem. § 888 ZPO
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