Lohnsteueranmeldung – Einspruch und Klage

Der Zulässigkeit der Klage steht nicht entgegen, dass die Arbeitgeberin gegen die selbst angemeldete Lohnsteuer vorgeht. Denn der Arbeitgeber kann nach allgemeiner Meinung gegen seine Lohnsteuer-Anmeldungen, die Steuerfestsetzungen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleichstehen (§ 168 AO), Einspruch einlegen und Klage erheben. Bundesfinanzhof, Urteil vom 21. Februar 2018 – VI

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Einkommensteuerveranlagung – und die erfolgte Lohnersteuerpauschalierung

Die pauschale Lohnsteuer bleibt bei einer Einkommensteuerveranlagung nur dann außer Ansatz, wenn der Lohn dem Gesetz entsprechend tatsächlich pauschal besteuert worden ist. Die pauschale Lohnsteuererhebung ist Teil des Lohnsteuerabzugsverfahrens und damit des Vorauszahlungsverfahrens. Solche Entscheidungen können bei der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers unbeschränkt überprüft werden. Sie entfalten im Veranlagungsverfahren regelmäßig keine

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Der Maserati als Geschäftswagen

Wird ein Maserati als Geschäftswagen genutzt, kann der Anteil der betrieblichen bzw. privaten Nutzung nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Ein Arbeitnehmer muss ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen, damit der als Arbeitslohn anzusetzende geldwerte Vorteil für die private Nutzung des überlassenen Geschäftswagens nicht nach der sog. 1%-Regelung („Nutzungspauschale“), sondern nach

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Nicht laufend gezahlten Arbeitslohn – und der Zuflusszeitpunkt

Arbeitslohn aus Beiträgen des Arbeitgebers zu einer Direktversicherung des Arbeitnehmers für eine betriebliche Altersversorgung fließt dem Arbeitnehmer nicht schon mit Erteilung der Einzugsermächtigung durch den Arbeitgeber zugunsten des Versicherungsnehmers zu. Der Zufluss erfolgt erst, wenn der Arbeitgeber den Versicherungsbeitrag tatsächlich leistet. Der Arbeitnehmer bezieht nicht laufend gezahlten Arbeitslohn (sonstige Bezüge)

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Einwendungsausschluss im Haftungsverfahren – durch unterlassenen Widerspruch im insolvenzrechtlichen Prüfungstermin

Der als Haftungsschuldner nach § 69 AO in Anspruch genommene Geschäftsführer einer GmbH ist nach § 166 AO im Haftungsverfahren mit Einwendungen gegen unanfechtbar festgesetzte Steuern der von ihm vertretenen und in Insolvenz geratenen GmbH ausgeschlossen, wenn er im Prüfungstermin nicht anwesend gewesen ist und deshalb gegen die Forderungen keinen

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Einzahlungen in einen „Rürup-Renten“-Vertrag – und die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte

Es ist für den Bundesfinanzhof verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass Altersvorsorgeaufwendungen i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG nicht als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden können. Die Lohnsteuererhebung ist ebenso wie die Erhebung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen ihrem Charakter nach lediglich eine Vorauszahlung auf die mit Ablauf

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Aktienerwerb im Rahmen eines Management-Beteiligungsprogramms

Der gemäß § 11 Abs. 2 BewG zu ermittelnde gemeine Wert nicht börsennotierter Aktien ist vorrangig aus der Wertbestätigung am Markt abzuleiten, also von dem Preis, der bei einer Veräußerung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr tatsächlich erzielt wurde. Bei nicht börsennotierten Aktien kann der gemeine Wert grundsätzlich vom Wert der börsennotierten gattungsgleichen

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Verbilligte Überlassung von GmbH-Anteilen – als Arbeitslohn

Der verbilligte Erwerb einer GmbH-Beteiligung durch eine vom Geschäftsführer des Arbeitgebers beherrschte GmbH kann auch dann zu Arbeitslohn führen, wenn nicht der Arbeitgeber selbst, sondern ein Gesellschafter des Arbeitgebers die Beteiligung veräußert. Die materiell-rechtlichen Anforderungen an den Veranlassungszusammenhang zwischen Vorteil und Dienstverhältnis und an dessen tatsächliche Feststellung sind bei Drittzuwendungen

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Pauschalierungswahlrechte – und ihr Widerruf

Die in § 37b EStG eingeräumten Wahlrechte sind widerruflich. Der Widerruf ist durch Abgabe einer geänderten Pauschsteueranmeldung gegenüber dem Betriebsstättenfinanzamt zu erklären. Die anderweitige Ausübung des Wahlrechts ist ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO. Die in § 37b EStG eingeräumten Wahlrechte sind

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Lohnsteuerhaftung des Geschäftsführers – und seine ausgeschlossenen Einwendungen

Der in Haftung genommene gesetzliche Vertreter des Steuerpflichtigen ist im Haftungsverfahren mit Einwendungen gegen die formell bestandskräftig festgesetzen Lohnsteuern ausgeschlossen, wenn er im Insolvenzverfahren den im Prüfungstermin angemeldeten Forderungen des Finanzamtes nicht widerspricht. Nach § 191 Abs. 1 Satz 1 AO kann durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden, wer Kraft

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Die nicht einbehaltene Lohnsteuer – und die Haftung des Arbeitnehmers

Bei der Inanspruchnahme des Arbeitnehmers für nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer im Rahmen eines Einkommensteueränderungsbescheides besteht kein Ermessen des Finanzamtes. Es ist durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geklärt, dass die Inanspruchnahme des Arbeitnehmers für nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer durch einen Einkommensteueränderungsbescheid keine Ermessensentscheidung ist. Insoweit geht der Verweis auf

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Negative pauschale Lohnsteuer

Die Festsetzung einer negativen Einkommensteuer und damit auch einer negativen pauschalen Lohnsteuer ist gesetzlich nicht vorgesehen. st eine Steuer ohne rechtlichen Grund gezahlt worden, so hat derjenige, für dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, nach § 37 Abs. 2 Satz 1 AO gegenüber dem Leistungsempfänger einen Anspruch auf Erstattung

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Gehaltsverzicht als zugeflossener Arbeitslohn

Für die Frage, ob ein Gehaltsverzicht zu einem Zufluss von Arbeitslohn führt, kommt es maßgeblich darauf an, wann der Verzicht erklärt wurde: Eine zum Zufluss von Arbeitslohn führende verdeckte Einlage kann nur dann gegeben sein, soweit der Steuerpflichtige nach Entstehung seines Gehaltsanspruchs aus gesellschaftsrechtlichen Gründen auf diese verzichtet, da in

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Einbehaltung von Sozialversicherungsbeiträgen – und die Ansprüche des Arbeitnehmers

Führt ein Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge, die aus Sicht des Arbeitnehmers zu Unrecht einbehalten wurden, an die Einzugsstelle ab, kann der Arbeitnehmer im Regelfall eine Erstattung nur von dieser, nicht aber vom Arbeitgeber beanspruchen. Für einen vom Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber geltend gemachten Zahlungsanspruch gibt es ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

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Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR – und der Arbeitslohn

Die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR führt nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Rechtsanwälten. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fallhatte eine Rechtsanwaltssozietät, die in den Streitjahren in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) tätig war, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Die bei ihr angestellten

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Taxi – und die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Schätzungsunsicherheiten gehen grundsätzlich zu Lasten des Steuerpflichtigen, der seine Aufzeichnungspflichten verletzt hat. Eine Schätzung der Umsatzerlöse muss sich deshalb nicht an dem unteren Rand einer Spannbreite orientieren. Dies gilt insbesondere, wenn die unteren Werte nicht plausibel sind. Allerdings kann die Schätzung hinterzogener Steuern nicht auf Wahrscheinlichkeitserwägungen, d. h. auf ein

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Finaler ausländischer Vermietungsverlust

Die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesfinanzhofs definiert die Voraussetzungen, unter denen der Ansässigkeitsstaat Verluste einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union belegenen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen aufgrund des prinzipiellen Anwendungsvorrangs unionsrechtlichen Primärrechts (und damit der unionsrechtlichen Grundfreiheiten) berücksichtigen muss, obwohl die betreffenden Verluste nach der bestehenden

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Bundesfinanzhof

Unentgeltliche Mahlzeitengestellung auf einer Offshore-Plattform

Verpflegt der Arbeitgeber die Mitarbeiter auf einer Offshore-Plattform unentgeltlich, so ist der den Arbeitnehmern gewährte Vorteil dann kein Arbeitslohn, wenn das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers an einer Gemeinschaftsverpflegung wegen besonderer betrieblicher Abläufe den Vorteil der Arbeitnehmer bei weitem überwiegt. Ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers aufgrund betriebsfunktionaler Zielsetzung ist für

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Die Lohnsteuer – und die Stärkung der deutschen Seeschifffahrt

Die Lohnsteuer soll für deutsche Seeleute zu 100 Prozent erlassen werden. Allerdings ist der Lohnsteuereinbehalt auf fünf Jahre befristet. Ein dementsprechender Gesetzentwurf ist vom Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages am 13. Januar 2016 verabschiedet worden. Der Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt“ hat

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Nettolohnvereinbarung – und die Einkommensteuernachzahlung

Leistet der Arbeitgeber bei einer Nettolohnvereinbarung für den Arbeitnehmer eine Einkommensteuernachzahlung für einen vorangegangenen Veranlagungszeitraum, wendet er dem Arbeitnehmer Arbeitslohn zu, der dem Arbeitnehmer als sonstiger Bezug im Zeitpunkt der Zahlung zufließt. Der in der Tilgung der persönlichen Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber liegende Vorteil unterliegt der Einkommensteuer. Er

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Geschäftsführer als Minijob

Die Möglichkeit der Lohnsteuerpauschalierung nach § 40a Abs. 2a EStG findet auf Einkünfte aus der Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer keine Anwendung. Eine Lohnsteuerpauschalierung nach § 40a Abs. 2a i.V.m. Abs. 2 EStG kann nur für das Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung i.S.d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder des §

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Bundesfinanzhof (BFH)

Anfechtung der Lohnsteuer-Anmeldung durch den Arbeitnehmer

Es entspricht allgemeiner Rechtsauffassung, dass in einem vom Arbeitnehmer durchgeführten Anfechtungsverfahren gegen die Lohnsteuer-Anmeldung der Arbeitgeber als Adressat der Bescheide notwendig beizuladen ist. Diese Rechtsauffassung war auch Grundlage des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 05.10.2005, an der unverändert festzuhalten ist. Insoweit gilt für die Anfechtung einer Lohnsteuer-Anmeldung nichts anderes als für

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Der Telefoninterviewer als Arbeitnehmer

Die Frage, ob eine Tätigkeit selbständig oder nichtselbständig ausgeübt wird, ist anhand einer Vielzahl in Betracht kommender Merkmale nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen. In diese Gesamtwürdigung ist auch einzubeziehen, wie das der Beschäftigung zugrunde liegende Vertragsverhältnis ausgestaltet worden ist, sofern die Vereinbarungen ernsthaft gewollt und tatsächlich durchgeführt worden

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Tankkarte, Kindergartenzuschuss & Co. – Zusatzleistungen des Arbeitgebers und ihre Versteuerung

Verständigt sich ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber darauf, auf zukünftig entstehende Barlohnbestandteile zugunsten des Sachbezugs „Tankkarte“ zu verzichten, liegt eine grundsätzlich zulässige Umwandlung von Bar- zu Sachlohn zur Inanspruchnahme der Vorteile aus § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG vor. Die Pauschalversteuerung von Erholungsbeihilfen gemäß § 40 Abs. 2 Satz

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Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten – und die zweckbestimmte Verknüpfung von Vergütung und Tätigkeitsdauer

Als außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 EStG kommen nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG nur Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten in Betracht; mehrjährig ist eine Tätigkeit, soweit sie sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume erstreckt und einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten umfasst. Die besondere Steuerberechnung für außerordentliche

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Lohnzahlungen der Konzernmutter

Wie der Bundesfinanzhof bereits in seinem entschieden hat, kann ausnahmsweise auch bei der Zuwendung eines Dritten Arbeitslohn anzunehmen sein, wenn die Zuwendung ein Entgelt „für“ eine Leistung bildet, die der Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses für seinen Arbeitgeber erbringt, erbracht hat oder erbringen soll. Voraussetzung ist, dass sie sich für

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