Auch ein „Spitzenverdiener“ muss sich mit seiner Steuererklärung nicht mehr beeilen als ein normaler Steuerzahler:
Die steuerlich beratenen Kläger wurden seitens des Finanzamts im März 2011 aufgefordert, die Einkommensteuererklärung 2010 bereits bis Ende September 2011 und nicht wie in den
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