Die Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens erfordert im Falle der Klage gegen einen Schätzungsbescheid nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich substantiierte Darlegungen dazu, weshalb die geschätzten Besteuerungsgrundlagen zu hoch angesetzt wurden.
Hierfür kann (ausnahmsweise) dann ein bestimmter Klageantrag ausreichen, wenn der Sachverhalt,
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