Aufwendungen für eine Dachsanierung sind mit Ausnahme der Sparrenverstärkung nur zum Teil durch den Betrieb der Photovoltaikanlage veranlasst. Soweit jedoch eine Aufteilung mangels geeigneter Aufteilungskriterien nicht möglich ist, sind die gesamten Aufwendungen der privaten Sphäre zuzuordnen. Mit dem Betrieb der Photovoltaikanlage in der Absicht, damit Gewinn zu erzielen, erzielt der
Lesen