Erledigung in Betreuungssachen

In Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit tritt eine Erledigung der Hauptsache dann ein, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sachund Rechtslage

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Erledigung im Revisionsverfahren

Eine Erledigungserklärung ist grundsätzlich auch dann zu berücksichtigen, wenn der Kläger sie erst im Revisionsverfahren abgibt, und zwar gleichgültig, ob der Beklagte der Erledigung zustimmt oder weiterhin Klageabweisung beantragt.

Das gilt jedenfalls dann, wenn das erledigende Ereignis außer Streit steht.

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Der Mahnbescheid und die Kosten

Wenn ein Unternehmen eine Forderung mithilfe eines Mahnbescheides geltend macht und nach Widerspruchseinlegung die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklären, können die Kosten des Rechtsstreits nicht immer der Klägerin auferlegt werden. Ist der Verfahrensausgang bei summarischer Prüfung offen, kann

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Fortsetzungsfeststellungsklage – und das berechtigte Feststellungsinteresse

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann das Interesse, das Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage ist, rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Natur sein.

Es ist typischerweise in den anerkannten Fallgruppen der Wiederholungsgefahr, des Rehabilitationsinteresses sowie der Absicht zum Führen eines Schadensersatzprozesses

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Das erledigte Beschlussverfahren

Nach § 83a Abs. 2 ArbGG ist ein Beschlussverfahren einzustellen, wenn die Beteiligten es für erledigt erklärt haben.

Hat der Antragsteller das Verfahren für erledigt erklärt und widersprechen andere Verfahrensbeteiligte der Erledigungserklärung, hat das Gericht zu prüfen, ob ein erledigendes

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Verfassungsbeschwerde – und der erledigte Hoheitsakt

Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass ein Rechtsschutzbedürfnis für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsaktes oder jedenfalls für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit vorliegt. Dieses Rechtsschutzbedürfnis muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fortbestehen.

Dies ist bei besonders tiefgreifenden und

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