Betriebsverfassungsrechtliche Beschwerde – und die Beschwer

Eine zulässige betriebsverfassungsrechtliche Beschwerde setzt voraus, dass der Beschwerdeführer durch die angefochtene Entscheidung zum Zeitpunkt der Beschwerdeeinlegung materiell-rechtlich noch beschwert ist. Dies ist nicht der Fall, wenn das erledigende Ereignis zwischen den Instanzen eintritt. Eine nach Eintritt des erledigenden Ereignisses eingelegte Beschwerde ist als unzulässig zu verwerfen. Eine solche Beschwer

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Bundesfinanzhof (BFH)

Einseitige Erledigungserklärung vor dem Finanzgericht

Eine einseitige Erledigungserklärung des Klägers ist nur wirksam und über den darin liegenden Antrag auf Feststellung der Erledigung ist dementsprechend nur zu entscheiden, wenn die ursprüngliche Klage zulässig war. Anderenfalls ist die Klage als unzulässig abzuweisen. Wird ein Rechtsstreit durch beide Beteiligte übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt, endet

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Das erledigte Rücküberstellungsverfahren

Auch nach der Einführung von § 70 Abs. 3 Satz 3 FamFG kann die beteiligte Behörde ein in der Hauptsache erledigtes Freiheitsentziehungsverfahren nicht mit dem Feststellungsantrag analog § 62 FamFG fortsetzen. Eine auf die Kostenentscheidung beschränkte Rechtsbeschwerde der beteiligten Behörde ist auch nach der Einführung von § 70 Abs. 3

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Abschiebungsanordnung und Abschiebungsandrohung

Abschiebungsanordnung und Abschiebungsandrohung stellen keine teilidentische Vollstreckungsmaßnahmen dar; die Ersetzung einer (rechtswidrigen) Abschiebungsanordnung durch eine Abschiebungsandrohung führt daher zur vollständigen Erledigung der Abschiebungsanordnung. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat im hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall die auf § 34a AsylVfG gestützte Abschiebungsanordnung durch den „Ergänzungsbescheid“ inhaltlich nicht lediglich modifiziert,

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Der sich typischerweise kurzfristig erledigende Verwaltungsakt

Mit Blick auf Art.19 Abs. 4 GG besteht ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse ungeachtet der Schwere des Grundrechtseingriffs bereits dann, wenn sich ein Verwaltungsakt typischerweise so kurzfristig erledigt, dass er ohne Annahme eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses regelmäßig keiner Überprüfung in einem gerichtlichen Hauptsachverfahren zugeführt werden könnte. Die hier streitgegenständlichen Regelungen (Betretens- und Aufenthaltsverbote bzw. Meldeauflagen)

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Erledigung im laufenden Widerspruchsverfahren – und die Heilung des Anhörungsmangels

Erledigt sich ein Verwaltungsakt während des laufenden Widerspruchsverfahrens, so wird ein Anhörungsmangel nicht allein durch Widerspruchseinlegung geheilt; erforderlich für eine Heilung ist vielmehr zusätzlich, dass die Behörde den Verwaltungsakt vor dessen Erledigung anhand etwaigen neuen Vorbringens des Betroffenen neu und unvoreingenommen überprüft. Nach § 28 Abs. 1 LVwVfG ist einem

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Der Tod als Erledigung einer Verfassungsbeschwerde

Darüber, welche Folgen der Tod des Beschwerdeführers auf ein anhängiges Verfassungsbeschwerdeverfahren hat, ist gesetzlich nichts bestimmt. Die Frage lässt sich nur für den einzelnen Fall unter Berücksichtigung der Art des angegriffenen Hoheitsaktes und des Standes des Verfassungsbeschwerdeverfahrens entscheiden. Eine Rechtsnachfolge im Verfassungsbeschwerdeverfahren kommt grundsätzlich nicht in Betracht, weil diese Verfahrensart

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Erledigungserklärung in Rechtsmittelinstanz

Eine Beendigung des Rechtsstreits durch übereinstimmende Erledigungserklärungen beider Parteien ist in der Rechtsmittelinstanz nur wirksam möglich, wenn das jeweilige Rechtsmittel zur Zeit der Erledigungserklärung (noch) zulässig ist. Dies ist u.a. dann nicht mehr der Fall, wenn das Rechtsmittel nicht fristgerecht begründet wurde. Eine Entscheidung nach § 91a ZPO ist in

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Landgericht Bremen

Einseitige Erledigungserklärung – und die Beschwer des Beklagten

Nach einseitiger Erledigungserklärung und Feststellung der Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache im Berufungsurteil bestimmen sich der Streitwert und entsprechend der Wert der Beschwer des Beklagten, der der Erledigung widersprochen und Klageabweisung beantragt hat, grundsätzlich nach der Summe der bis zur Erledigungserklärung entstandenen Kosten. Weder können aus der angegriffenen Entscheidung

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Verfassungsbeschwerde – und das Rechtsschutzinteresse

Die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass noch im Zeitpunkt der verfassungsgerichtlichen Entscheidung ein Bedürfnis für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsakts oder zumindest für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit besteht. Hat sich das mit der Verfassungsbeschwerde ursprünglich verfolgte Begehren erledigt, kann zwar ausnahmsweise dennoch ein Rechtsschutzbedürfnis fortbestehen. Dies ist etwa der

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Landgericht Bremen

Beiderseitige Erledigungserklärungen – und das bereits ergangene Urteil

Uneingeschränkte übereinstimmende Erledigungserklärungen beenden zwingend die Rechtshängigkeit des Rechtsstreits in der Hauptsache. Bereits ergangene, noch nicht rechtskräftige Entscheidungen werden in entsprechender Anwendung von § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO wirkungslos, ohne dass es einer ausdrücklichen Aufhebung bedarf. Dies kann jedoch auf Antrag in entsprechender Anwendung von § 269 Abs.

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Das Gebot effektiven Rechtsschutzes – und die prozessuale Überholung

Die Garantie effektiven Rechtsschutzes ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaates. Sie gewährleistet nicht nur, dass überhaupt ein Rechtsweg zu den Gerichten offensteht, sondern vielmehr auch die Effektivität des Rechtsschutzes. Die Rechtsschutzgarantie umfasst das Recht auf Zugang zu den Gerichten, eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstandes sowie eine

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Erledigung – und der abstrakte Feststellungsantrag

Hat sich ein konkretes Feststellungsbegehren – wie hier – erledigt, kann der Antragsteller einen vom konkreten Fall losgelösten abstrakten Feststellungsantrag zu den Rechtsfragen stellen, die hinter dem anlassgebenden Vorgang stehen, dem konkreten Vorgang zugrunde liegen oder durch den konkreten Anlass als entscheidungserheblich aufgeworfen werden. Der abstrakte Feststellungsantrag muss sich auf

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Die unzulässige Verfassungsbeschwerde – und die Kostenerstattung

Wird eine mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde durch eine Erledigungserklärung des Beschwerdeführers beendet, erfolgt gleichwohl keine Erstattung der notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers. Über die Verfassungsbeschwerde ist aufgrund der Erledigungserklärung der Beschwerdeführerin nicht mehr zu entscheiden. Verfahrensgegenstand ist daher nur noch die Entscheidung über den Antrag der Beschwerdeführerin auf Erstattung ihrer notwendigen

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Gerichtliche Sachentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

Eine gerichtliche Sachentscheidung, die nach Beendigung der Rechtshängigkeit des Verfahrens – hier infolge übereinstimmender Hauptsacheerledigungserklärungen – ergeht, ist von Anfang an unwirksam. Eine solchermaßen unwirksame Entscheidung kann zulässigerweise Gegenstand eines Rechtsmittels sein, wenn Zweifel an ihrer Wirksamkeit bestehen. Das Rechtsmittelgericht kann sich in diesem Fall auf die Feststellung beschränken, dass

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Die erledigte Verpflichtungsklage – und die Fortsetzungsfeststellungsklage

Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für die Statthaftigkeit einer der Verpflichtungsklage nachfolgenden Fortsetzungsfeststellungsklage ist der Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses; zu berücksichtigen sind daher nur Änderungen, die bis zur Erledigung des Verpflichtungsbegehrens eingetreten sind. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 04.12 2014 – 4 C 33.13 – bestätigt hat,

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Regierungsviertel

Die zur Abwendung der Zwangsvollstreckung erteilte Auskunft

Eine Auskunft, die zur Abwendung der Zwangsvollstreckung erteilt wird, stellt keine Erfüllung im Sinne von § 362 BGB dar. Der Anspruch des Pflichttteilsberechtigten auf (weitere) Auskunft über die drei streitgegenständlichen Stiftungen ist nicht dadurch gemäß § 362 BGB (teilweise) erloschen, dass die Erben im Rahmen der vom Pflichtteilsberechtigten auf Grundlage

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Bundesfinanzhof (BFH)

Beiladung trotz Erledigungserklärung?

Eine (notwendige) Beiladung zum finanzgerichtlichen Verfahren kommt nicht mehr in Betracht, wenn zuvor bereits das Klageverfahren zwischen dem Beigeladenen und dem Finanzamt durch übereinstimmende Erledigungserklärungen beendet wurde. Die Beiladung nach § 174 Abs. 5 Satz 2 AO kommt für den Fall in Betracht, dass nach § 174 Abs. 4 Satz

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Der vorläufig vollstreckbare Herausgabeanspruch des Eigentümers – und die Erledigung des Rechtsstreits

Der Besitzverlust, den der Besitzer einer Sache infolge einer (drohenden) Zwangsvollstreckung eines auf die Herausgabe der Sache gerichteten vorläufig vollstreckbaren Titels erleidet, lässt den Herausgabeanspruch nach § 985 BGB nicht entfallen und hat daher nicht die Erledigung der Hauptsache zur Folge. Die Hauptsache ist erledigt, wenn die Klage im Zeitpunkt

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Feststellung der Rechtswidrigkeit einer erledigten familiengerichtlichen Entscheidung – der Konfirmationstermin des gemeinsamen Kindes

Der Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer erledigten erstinstanzlichen Entscheidung gemäß § 62 Abs. 1 FamFG setzt nicht voraus, dass die Beschwerde schon eingelegt war, bevor das erledigende Ereignis eingetreten ist. Eine erstinstanzlich möglicherweise zu Unrecht unterbliebene Verpflichtung einer Mutter zur Mitteilung des Konfirmationstermins der gemeinsamen Tochter an den Vater

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Bundesfinanzhof (BFH)

Widerruf einer einseitigen Erledigungserklärung

Mit der einseitigen Erledigungserklärung nimmt der Kläger von seinem bisherigen Klagebegehren Abstand und beantragt stattdessen die Feststellung, dass die Hauptsache erledigt ist. Daher beendet sie die Rechtshängigkeit noch nicht, sondern ist inhaltlich nur eine Änderung des ursprünglichen Sachantrags, so dass der Antrag nochmals geändert werden, insbesondere auch widerrufen werden darf.

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Bundesfinanzhof (BFH)

Hauptsacheerledigung und Kostenpflicht des Finanzamtes

Das Finanzamt hat die Kosten eines finanzgerichtlichen Verfahrens zu tragen, das sich durch eine Abhilfe seitens des Finanzamtes erledigt, nachdem der Kläger Beweismittel vorgelegt hat, die er bereits im Besteuerungsverfahren bzw. im Einspruchsverfahren angegeben hatte. Ist ein Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt, so entscheidet das Gericht aufgrund summarischer Prüfung des

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Widerruf einer Erledigungserklärung

Ein einseitiger Widerruf der Erledigungserklärung ist nach der Anschließung durch den Beklagten nur möglich, wenn ein Restitutionsgrund besteht. Das Verfahren ist übereinstimmend für erledigt erklärt worden. Die Erledigungserklärung des Klägers konnte, nachdem der Beklagte zugestimmt hat, nicht mehr widerrufen oder angefochten werden. Nach der Anschließung durch den Beklagten kommt ein

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Kostenerstattung bei Erledigung vor Rechtshängigkeit

Die Möglichkeit des Kostenantrags nach § 269 Abs. 3 Satz 3, Abs. 4 ZPO hindert eine Kostenerstattungsklage nicht. Die klagende Partei hat in dem Fall, dass ihre Klage vor Rechtshängigkeit zur Erledigung kommt und daraufhin zurückgenommen wird, die Wahl, ob sie den von ihr geltend gemachten materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch im Wege

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Ermessensausübung bei einer Kostenentscheidung in Unterhaltssachen

Mit den anzuwendenden Grundsätze der Ermessensausübung bei einer Kostenentscheidung in Unterhaltssachen in Fällen der Befristung oder Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs hatte sich aktuell das Oberlandesgericht Stuttgart zu befassen: Auch nach Erledigung der Hauptsache durch Vergleich richtet sich die gerichtliche Kostenentscheidung ausschließlich nach § 243 FamFG, da die Sondervorschrift des § 98

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Rechtswidrigkeit einer erledigten Betreuung

Die Rechtswidrigkeit einer i.S.v. § 62 FamFG erledigten Maßnahme – etwa einer angeordneten Betreuung – ist im Beschwerdeverfahren zu klären. Ein isoliertes Feststellungsverfahren vor einem erstinstanzlichen Gericht ist demgegenüber nicht statthaft. In dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit hat der Gesetzgeber mit §

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Terminsgebühr statt Erledigungsgebühr

Durch ein zur Vervollständigung der Abhilfe und Erledigung geführtes Telefonat kann eine Terminsgebühr gemäß Vorbem. 3 Abs. 3 Halbs. 1 letzte Alt. i. V. m. Nr. 3202 RVG-VV nach dem restlichen Streitwert entstehen, solange keine vollständige Abhilfe zugesagt ist. Die zur Terminsgebühr führende Mitwirkung stellt nicht ohne weiteres eine besondere

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Konferenzraum

Erledigung im unternehmensrechtlichen Verfahren

Im Verfahren auf Ermächtigung einer Aktionärsminderheit zur Einberufung einer Hauptversammlung und Ergänzung der Tagesordnung gem. § 122 Abs. 1 bis 3 AktG tritt eine Hauptsacheerledigung ein, wenn die Hauptversammlung entsprechend dem Verlangen gesetzes- und satzungsgemäß einberufen und durchgeführt worden ist. Im unternehmensrechtlichen Verfahren wird ein Rechtsmittel mit der Erledigung der

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Erledigung eines Widerspruchsverfahrens

Eine Erledigung des Widerspruchsverfahrens auf andere Art und Weise i. S. des § 80 Abs. 1 S. 5 LVwVfG kann nur dadurch eintreten, dass das Widerspruchsverfahren vor seinem förmlichen Abschluss durch das Ergehen eines Abhilfe- oder Widerspruchsbescheids anders als durch den Erlass eines solchen Bescheids gegenstandslos wird. Erledigt sich der

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Bücherregal

Einseitige Erledigung im einstweiligen Rechtsschutz

Wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgenommen, ist § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO auch dann anwendbar, wenn das erledigende Ereignis erst nach Eingang des Antrags bei Gericht eingegangen ist. Prozesserklärungen sind stets unter Beachtung des Grundsatzes auszulegen, dass eine Partei im Zweifel dasjenige will, was nach

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Landgericht Bremen

Veranlassung zur Klage

Die beklagte Partei kann allein schon dadurch zur Erhebung der Klage Veranlassung geben, dass sie sich auf eine Leistungsaufforderung der klagenden Partei vorprozessual mit der Bitte einlässt, sie nicht zu belästigen, auch wenn die klagende Partei in ihrer Leistungsaufforderung den Anspruch nicht näher darlegt oder belegt und die beklagte Partei

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Das erledigte Unterbringungsverfahren

Hat sich das Verfahren erledigt, weil die angefochtene Genehmigung der Unterbringung des Betroffenen infolge einer Verbesserung seines Zustandes aufgehoben worden ist, sind im Verfahren nach § 62 FamFG regelmäßig keine weiteren Ermittlungen mehr darüber anzustellen, ob die – gegenstandslos gewordene – Genehmigung der Unterbringung auf einer verfahrensfehlerhaften Anhörung beruht; dies

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Landgericht Bremen

Mieterhöhung unter Angabe eines Mietspiegelfeldes

Die bloße Angabe eines Mietspiegelfeldes reicht grundsätzlich und auch beim Stuttgarter Mietspiegel zur Begründung der Mieterhöhung nach § 558 a Abs. 1 BGB nicht aus. Eine Nachbesserung der Begründung setzt die Zustimmungsfrist des §§ 558 b Abs. 2 BGB erstmals in Gang. Stimmt der Mieter der Mieterhöhungserklärung innerhalb der dann

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Aktenvermerk

Erledigung in Grundbuchsachen

Hat sich in einer Grundbuchsache die Hauptsache vor Einlegung der Rechtsbeschwerde erledigt, ist die Rechtsbeschwerde jedenfalls dann unzulässig, wenn das Beschwerdegericht keine isoliert anfechtbare Kostenentscheidung getroffen hat. Die gemäß § 78 Abs. 1 GBO statthafte Rechtsbeschwerde ist unzulässig, wenn sich die Hauptsache vor ihrer Einlegung erledigt hat. Die Erledigung einer

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Startgutschriften in der VBL

Wer gerichtlich gegen die Startgutschriften in der VBL-Versorgung vorgehen will, tut gut daran, eine Unverbindlichkeitserklärung bereits vorgerichtlich bei der VBL einzufordern: In Verfahren wegen sog. Startgutschriften der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes (VBL) kann die klagende Partei im Rahmen der Billigkeitsentscheidung nach § 91 a ZPO auch nach einer Betriebsrentenmitteilung der

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Landgericht Bremen

Kosten bei verspäteter Erledigungserklärung

In Verfahren wegen sog. Startgutschriften der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes (VBL) kann die klagende Partei im Rahmen der Billigkeitsentscheidung nach § 91 a ZPO mit den durch eine Terminierung anfallenden Kosten des Verfahrens belastet werden, wenn die auf der Grundlage der Rechtsprechung des BGH abgegebene Unverbindlichkeitserklärung der Zusatzversorgungskasse, die das

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Rechtsschutz bei Zurückstellung eines Bauantrags

Das Verpflichtungsbegehren eines Bauantragstellers, der gegen die Zurückstellung seines Bauantrags nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BauGB Widerspruch eingelegt und danach Untätigkeitsklage auf Erteilung der Baugenehmigung erhoben hat, erledigt sich nicht dadurch, dass die sofortige Vollziehung des Zurückstellungsbescheides angeordnet wird. Nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO spricht

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Berufung nach Teilerledigungserklärung

Wird nach übereinstimmender Teilerledigungserklärung durch Urteil zugleich in der Hauptsache und über die Kosten des erledigten Teils entschieden, so ist die Berufung nur zulässig, wenn der nicht erledigte Teil der Hauptsache die Berufungssumme von 600 € (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) erreicht. Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde sind

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Erledigung im aktienrechtlichen Anfechtungsprozess

Im aktienrechtlichen Anfechtungsprozess ist eine hilfsweise Erledigungserklärung nach einem Bestätigungsbeschluss unzulässig. Die hilfsweise Erledigungserklärung im Anfechtungsprozess ist unzulässig. Für den Feststellungsantrag, der in einer einseitigen hilfsweisen Erledigungserklärung enthalten ist, fehlt das erforderliche rechtliche Interesse (§ 256 Abs. 1 ZPO), das regelmäßig in einer günstigen Kostenfolge liegt. Außerdem wäre es widersprüchlich,

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Bundesverwaltungsgericht

Erledigung im selbstständigen Beweisverfahren

Eine Kostenentscheidung in entsprechender Anwendung von § 91a ZPO kommt im selbständigen Beweisverfahren nicht in Betracht. Das gilt unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt des selbständigen Beweisverfahrens übereinstimmende Erledigungserklärungen der Parteien erfolgen. Soweit die Erklärungen der Parteien sich darauf beziehen, dass die Voraussetzungen für die Anordnung eines selbständigen Beweisverfahrens weggefallen sind,

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