Landgericht Leipzig

Eintragung einer Zwangssicherungshypothek – Vollstreckungsvoraussetzungen und die anwaltliche Empfangsvollmacht

Bei der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek wird das Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan tätig und hat neben den grundbuchrechtlichen Voraussetzungen der Eintragung auch die vollstreckungsrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Wie jedes Vollstreckungsorgan hat das Grundbuchamt dabei zu prüfen, ob überhaupt ein vollstreckbarer Titel vorliegt

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Die katholische Kirche im Grundbuchrecht

Im Rahmen der Verwaltung eines Bistums wird der Ortsbischof durch den Generalvikar vertreten. Die dem Generalvikar hierzu zur Verfügung stehende kirchliche Behörde wird als Bischöfliches Ordinariat oder Generalvikariat bezeichnet. Zum Nachweis einer im Namen der Diözese abgegebenen Eintragungsbewilligung oder einer

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Teilung einer Salzabbaugerechtigkeit

Die Teilung einer Salzabbaugerechtigkeit kann in das Grundbuch eingetragen werden, wenn der abzuschreibende Teil der Gerechtigkeit durch einen Markscheider in einem Lageriss, der die bei der Bestellung der Gerechtigkeit maßgebliche Flurkarte fortschreibt und zur Übernahme in Berechtsamsbuch und -karte gemäß

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