Interne Qualifizierungs- und Vermittlungsgesellschaft

Im Hinblick auf eine interne Qualifizierungs- und Vermittlungsgesellschaft besteht kein genereller Vorrang der Änderungskündigung. Der Arbeitgeber muss seinem Arbeitnehmer nicht in jedem Fall die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses in einer internen Qualifizierungs- und Vermittlungsgesellschaft anbieten. Eine Kündigung ist nur dann iSd. § 1 Abs. 2 KSchG durch „dringende“ betriebliche Erfordernisse „bedingt“,

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Kündigungsschutzprozess und Abfindungsvergleich – und das laufende Verbraucherinsolvenzverfahren

Der in einem gerichtlichen Vergleich zum Abschluss eines Kündigungsschutzprozesses während des laufenden Insolvenzverfahrens vom Insolvenzschuldner erworbene Anspruch auf Zahlung einer Abfindung unterfällt als Neuerwerb dem Insolvenzbeschlag (§ 35 Abs. 1 Alt. 2 InsO). Der Insolvenzverwalter ist insoweit in entsprechender Anwendung von § 727 ZPO Rechtsnachfolger des Insolvenzschuldners und kann eine

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Kündigungsschutz für Botschaftspersonal in Deutschland

Die deutschen Gerichte sind für Kündigungsschutzverfahren von Botschaftspersonal jedenfalls dann zuständig und haben den Rechtsstreit regelmäßig auch auf der Grundlage deutschen Kündigungsschutzrechts zu entscheiden, wenn dem Arbeitnehmer keine hoheitlichen Aufgaben übertragen wurden. Die algerische Botschaft in Berlin beschäftigt einen algerischen Fahrer. Ihm obliegt es, Gäste und Mitarbeiter zu fahren sowie

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Massenentlassungsanzeige bei erneuter Kündigung

Wird nach Anzeige einer Massenentlassung ein Arbeitnehmer gekündigt, so bedarf es vor Ausspruch einer weiteren Kündigung desselben Arbeitnehmers innerhalb von 30 Tagen keiner erneuten Massenentlassungsanzeige, wenn diese erneute Kündigung in keinem neuen Massenentlassungskontext steht. Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 LSGchG ist, bevor eine Massenentlassung durchgeführt wird, also eine

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Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung gegenüber tariflich Altersgesicherten

Tariflich Altersgesicherte können nicht aus verhaltensbedingten Gründen mit einer sozialen Auslauffrist außerordentlich gekündigt werden. Gibt ein Arbeitgeber durch Einräumung einer der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden Auslauffrist zu erkennen, dass ihm bis dahin eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers als zumutbar erscheint, so würde die Zulassung einer außerordentlichen Auslauffristkündigung den Schutz der tariflichen Alterssicherung

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Änderungskündigung als Massenentlassung

Änderungskündigungen sind „Entlassungen“ im Sinne von § 17 KSchG. Das gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das ihm mit der Kündigung unterbreitete Änderungsangebot ablehnt oder – und sei es ohne Vorbehalt – annimmt. Eine Änderungskündigung ist also auch dann eine „Entlassung“ im Sinne von § 17 Abs. 1 KSchG, wenn

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Wiederholungskündigung

Eine Kündigung kann nicht erfolgreich auf Gründe gestützt werden, die der Arbeitgeber schon zur Begründung einer vorhergehenden Kündigung vorgebracht hat und die in dem über diese geführten Prozess mit dem Ergebnis materiell geprüft worden sind, dass sie eine solche Kündigung nicht tragen. Mit einer Wiederholung der früheren Kündigung ist der

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Personenbedingte Änderungskündigung für eine katholische Gemeindereferentin

Wird einer katholischen Gemeindereferentin durch das (Erz-)Bistum die kanonische Beauftragung entzogen, kann dies eine personenbedingte (Änderungs-)Kündigung rechtfertigen. Bedienen sich die Kirchen der Privatautonomie, um Arbeitsverhältnisse zu begründen, so findet auf diese das staatliche Arbeitsrecht Anwendung. Die Einbeziehung der kirchlichen Arbeitsverhältnisse in das staatliche Arbeitsrecht hebt deren Zugehörigkeit zu den „eigenen

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Klageverzicht im Kündigungsschutzprozess – für ein gutes Zeugnis

Enthält ein formularmäßiger Verzicht auf das Recht Kündigungsschutzklage zu erheben im Gegenzug die Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer ein Zeugnis mit der Note gut zu erteilen, ist dieser Verzicht wirksam, es sei denn, dem Arbeitnehmer steht unter Berücksichtigung der herkömmlichen Darlegungs- und Beweislast in einem Zeugnisprozess eine gute Beurteilung zweifelsfrei

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Kündigungsschutz im Gemeinschaftsbetrieb

Wesentliche Teile des Kündigungsschutzgesetzes gelten nicht für Kleinbetriebe, in denen nicht mehr als zehn Arbeitnehmer iSv. § 23 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 KGchG beschäftigt sind. Dies gilt freilich nicht, wenn der Arbeitgeber mit anderen Unternehmen einen Gemeinschaftsbetrieb mit insgesamt mehr als zehn Arbeitnehmern unterhält. Ein gemeinsamer Betrieb

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Kündigung in Unkenntnis der Schwangerschaft der Arbeitnehmer – Diskriminierung wegen des Geschlechts?

Wird einer Arbeitnehmerin gekündigt, ohne dass Kenntnis von ihrer Schwangerschaft bei Zugang der Kündigungserklärung besteht, so ist weder die Kündigung selbst noch ein „Festhalten“ an der Kündigung Indiz für eine Benachteiligung wegen des Geschlechts. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall kündigte die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis fristgemäß in der Probezeit.

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Außerordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen

Gemäß § 626 Abs. 1 BGB kann ein Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder der vereinbarten Beendigung des

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Wartezeitkündigung wegen symptomloser AIDS-Infektion

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz untersagt Diskriminierungen unter anderem wegen einer Behinderung. Eine Behinderung liegt vor, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eines Menschen langfristig eingeschränkt ist und dadurch – in Wechselwirkung mit verschiedenen sozialen Kontextfaktoren (Barrieren) – seine Teilhabe an der Gesellschaft, wozu auch die Teilhabe am Berufsleben

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Diskriminierung wegen Schwangerschaft

Wird einer schwangeren Arbeitnehmerin unter Verstoß gegen das Mutterschutzgesetz gekündigt, steht ihr eine Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund des Geschlechts zu. Mit dieser Begründung hat das Bundesarbeitsgericht in dem hier vorliegenden Fall einer Schwangeren einen Anspruch auf Entschädigung wegen Diskriminierung zugesprochen und damit die Entscheidung des Sächsischen Landesarbeitsgerichts bestätigt. Im Kleinbetrieb

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Abweichung der Namensliste von der Auswahlrichtlinie

Arbeitgeber und Betriebsrat können Auswahlrichtlinien im Sinn von § 1 Abs. 4 KSchG später oder zeitgleich – etwa bei Abschluss eines Interessenausgleichs mit Namensliste – ändern. Setzen sich die Betriebsparteien in einem bestimmten Punkt gemeinsam über die Auswahlrichtlinie hinweg, gilt die Namensliste. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall war

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Streitwert bei Klage auf Kündigungsschutz und hilfsweise Wiedereinstellung

Bei einem Zusammentreffen eines Kündigungsschutzantrags und einer Zahlungsklage, deren Erfolg unmittelbar von dem der Bestandsschutzklage abhängt, besteht wirtschaftliche Teilidentität, weshalb die Streitwerte nicht zu addieren sind, sondern vom jeweils höheren Wert auszugehen ist. Der mit einer durchschnittlichen Bruttomonatsvergütung des Arbeitnehmers zu bewertende allgemeine Weiterbeschäftigungsantrag wirkt sich streitwerterhöhend aus, da dieser

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Änderungskündigung

Eine betriebsbedingte Änderungskündigung im Sinne von § 2 KSchG ist sozial nur gerechtfertigt, wenn die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 KSchG vorliegen. Dabei ist die soziale Rechtfertigung einer Änderung der bestehenden Vertragsbedingungen zu überprüfen. Das Änderungsangebot des Arbeitgebers ist daran zu messen, ob es durch dringende betriebliche Erfordernisse iSd.

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Kündigungsschutz für „Alt-Arbeitnehmer“

Der abgesenkte Schwellenwert des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG kann auch dann maßgeblich sein, wenn es nach dem 31. Dezember 2003 zwar rechtliche Unterbrechungen des zuvor begründeten Arbeitsverhältnisses gegeben hat, der Arbeitnehmer aber – zusammen mit einer ausreichenden Anzahl anderer „Alt-Arbeitnehmer“ – ununterbrochen in den Betrieb eingegliedert war.

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Berufsausbildung und der Anspruch auf Abfindung

Der nach § 23 Abs. 1 Satz 1 BBiG dem Auszubildenden zu ersetzende Schaden umfasst keine Abfindung entsprechend den §§ 9, 10 KSchG. Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann nach § 23 Abs. 1 BBiG der Ausbildende oder der Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn die

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Außerordentliche Verdachtskündigung – und das Nachschieben von Kündigungsgründen

In einem Rechtsstreit über die Wirksamkeit einer Verdachtskündigung sind nicht nur die dem Arbeitgeber bei Kündigungsausspruch bekannten tatsächlichen Umstände von Bedeutung. So sind auch solche später bekannt gewordenen Umstände zu berücksichtigen – zumindest wenn sie bei Kündigungszugang objektiv bereits vorlagen -, die den ursprünglichen Verdacht abschwächen oder verstärken. Für die

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Diskriminierende Kündigung einer Schwangeren

Wird einer Arbeitnehmerin gekündigt, ohne dass Kenntnis von ihrer Schwangerschaft bei Zugang der Kündigungserklärung besteht, so ist weder die Kündigung selbst noch ein „Festhalten“ an der Kündigung Indiz für eine Benachteiligung wegen des Geschlechts. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Rechtsstreit kündigte die Beklagte als Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis fristgemäß in

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Tariflicher Sonderkündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer in der Textilindustrie Westfalen

Eine Durchbrechung des tariflichen Sonderkündigungsschutzes für ältere Arbeitnehmer in der Textilindustrie Westfalen in „anderen sachlich begründeten Fällen“ findet nicht stets dann statt, wenn die kündigungsauslösende Maßnahme die Qualität eine Betriebsänderung i.S.v. § 111 BetrVG hat. Voraussetzung ist vielmehr, dass die Weiterbeschäftigung der zur Kündigung ausgewählten älteren Arbeitnehmer in einem Maße

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Betriebsbedingte Kündigung und die Beteiligung der Mitarbeitervertretung bei kirchlichen Arbeitsverhältnissen

Nach § 42 Buchst. b) MVG.EKD unterliegt in einer dem Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG.EKD) unterstehenden Einrichtigung eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit der eingeschränkten Mitbestimmung der Mitarbeitervertretung. Sie ist gem. § 38 Abs. 1 Satz 2 iVm. § 41 Abs. 3 MVG.EKD unwirksam, wenn

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Tariflicher Sonderkündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer in der Textilindustrie Westfalen

Eine Durchbrechung des tariflichen Sonderkündigungsschutzes für ältere Arbeitnehmer in der Textilindustrie Westfalen in „anderen sachlich begründeten Fällen“ findet nicht stets dann statt, wenn die kündigungsauslösende Maßnahme die Qualität eine Betriebsänderung i.S.v. § 111 BetrVG hat. Voraussetzung ist vielmehr, dass die Weiterbeschäftigung der zur Kündigung ausgewählten älteren Arbeitnehmer in einem Maße

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Betriebsstilllegung und Kündigungsschutz

Die Stilllegung des gesamten Betriebs oder eines Betriebsteils durch den Arbeitgeber gehört zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können. Unter Betriebsstilllegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu

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Betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl bei Leiharbeitern

Nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG ist eine Kündigung trotz Vorliegens dringender betrieblicher Erfordernisse iSd. Abs. 2 der Bestimmung sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers die Dauer von dessen Betriebszugehörigkeit, dessen Lebensalter, mögliche Unterhaltspflichten und ggf. eine Schwerbehinderung nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat.

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Die fehlerhafte Massenentlassungsanzeige

Eine Kündigung ist nach § 134 BGB nichtig, wenn im Zeitpunkt ihres Zugangs die – nach § 17 Abs. 1 KSchG erforderliche – Massenentlassungsanzeige nicht wirksam erstattet ist. Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG hat der Arbeitgeber, der nach § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG verpflichtet ist,

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Die verweigerte ärztliche Untersuchung als Kündigungsgrund

Der Verstoß des Arbeitnehmers gegen eine tarifvertragliche oder einzelvertragliche Pflicht zur ärztlichen Untersuchung kann die Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG ist eine Kündigung sozial gerechtfertigt, wenn sie durch Gründe, die im Verhalten des Arbeitnehmers liegen, bedingt ist. Sie ist durch solche Gründe „bedingt“,

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Kündigung und Schwerbehinderung

Bei der Prü­fung nach § 91 Abs. 4 SGB IX, ob der Kün­di­gungs­grund nicht im Zu­sam­men­hang mit der Be­hin­de­rung steht, ist grund­sätz­lich die Be­ein­träch­ti­gung ma­ß­geb­lich, die der Fest­stel­lung über das Vor­lie­gen einer Be­hin­de­rung nach § 69 Abs. 1 Satz 1 SGB IX zu­grun­de liegt. Ein Zu­sam­men­hang im Sinne des §

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Schreibmaschine

Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber

Nach § 15 Abs. 3 Satz 1 KSchG ist die ordentliche Kündigung eines Wahlbewerbers vom Zeitpunkt der Aufstellung des Wahlvorschlags an bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unzulässig. Ein Wahlvorschlag ist im Sinne dieser Norm „aufgestellt“, sobald er die erforderlichen Stützunterschriften aufweist und ein Wahlvorstand existiert. In seiner Entscheidung vom 07.07.2011

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Kündigungsschutz bei Studentenzimmern

Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung dazu getroffen, wann ein Gebäude als Studentenwohnheim im Sinne des § 549 Abs. 3 BGB zu qualifizieren ist, für das der sozialen Kündigungsschutz des § 573 BGB nicht eingreift – und dabei die Rechte der studentischen Mieter gestärkt. In dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen

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Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

Ein Auflösungsantrag des Arbeitnehmers nach § 9 Abs. 1 KSchG bedarf eines über den Ausspruch der unwirksamen Kündigung hinausgehenden von der Rechtsordnung missbilligten Verhaltens des Arbeitgebers. Der bloße Ausspruch einer sozial nicht gerechtfertigten Kündigung ist, auch dann, wenn sie zu einer Erkrankung des Arbeitnehmers führt, noch kein von der Rechtsordnung

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Die Frage nach der Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis

Im bestehenden Arbeitsverhältnis ist jedenfalls nach sechs Monaten, also nach dem Erwerb des Sonderkündigungsschutzes für behinderte Menschen, die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung zulässig. Das gilt nach einem jetzt verkündeten Urteil des Bundesarbeitsgerichts insbesondere zur Vorbereitung von beabsichtigten Kündigungen. In dem jetzt vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall stand der mit

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Kündigung eines HIV-Infizierten

Die Kündigung eines Arbeitnehmers mit HIV-Infektion während der Probezeit, der bei der Herstellung von Medikamenten im „Reinbereich“ eingesetzt worden ist, für den der Arbeitgeber allgemein festgelegt hatte, dass Arbeitnehmer mit Erkrankungen jedweder Art – insbesondere auch Arbeitnehmer mit HIV-Infektion – nicht beschäftigt werden dürfen, ist rechtmäßig. Die Kündigung ist nicht

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Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung

Der in Art. 30 GRC geregelte Schutz von Arbeitnehmern vor ungerechtfertigter Entlassung ist nach nationalem Recht für Arbeitnehmer während der gesetzlichen Wartezeit des § 1 KSchG dadurch gewährleistet, dass von den Gerichten für Arbeitssachen überprüft wird, ob die Kündigung gegen die guten Sitten verstößt (§ 138 Abs. 1 BGB) oder

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Kündigung eines Wahlbewerbers

Die Kündigung eines Arbeitnehmers ist unwirksam, wenn der Arbeitnehmer im Kündigungszeitpunkt Wahlbewerber zum Betriebsrat im Sinne von § 15 Abs. 3 Satz 1 KSchG ist. Dies gilt auch für Arbeitnehmer, die sich noch in der Probezeit befinden. In dem jetzt vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall fertigte der Arbeitnehmer am 26. Juli

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Sonderkündigungsschutz bei Schwerbehinderung

Gemäß § 85 SGB IX bedarf die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts. Das gilt uneingeschränkt auch für die außerordentliche Kündigung, § 91 Abs. 1 SGB IX. Allerdings findet das Zustimmungserfordernis nach § 90 Abs. 2a SGB IX dann keine Anwendung, wenn

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Die chinesische Ehefrau als Sicherheitsrisiko

Eine Kündigung verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 GG, wenn sie wegen der Eheschließung des Arbeitnehmers mit einer chinesischen Staatsangehörigen ausgesprochen wurde. Sie hält nicht das notwendige „ethische Minimum“ ein und ist sittenwidrig, wenn der Arbeitgeber jahrelang die langjährige Beziehung zu einer in China lebenden Chinesin nicht als sicherheitsrelevant einordnet,

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