Die Frage, unter welchen Umständen ein Verfahrenspfleger im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm eine Vergütung nach dem Rechtsan- waltsvergütungsgesetz zu bewilligen ist, obliegt einer wertenden Betrachtung des Tatrichters.
Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob
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