Die Zuweisung eines Schülers an ein sog. „G8GTS“ Gymnasium gegen den ausdrücklichen Willen der Eltern, widerspricht den Zielvorgaben des Gesetzgebers und verletzt das verfassungsrechtlich garantierte Elternrecht.
Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Trier in dem hier vorliegenden Fall im Wege
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