Die Klage eines nicht behinderten und auch im Übrigen nicht in seiner Mobilität eingeschränkten Straßenbahnbenutzers gegen einen Planfeststellungsbeschluss für einen Straßenbahntunnel, die darauf gestützt ist, das Planungskonzept für die Rettung behinderter oder in der Mobilität eingeschränkter Personen sei unzureichend, ist
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