Über die Förderungshöchstdauer hinaus wird für eine angemessene Zeit Ausbildungsförderung geleistet, wenn sie infolge einer Behinderung überschritten worden ist. Eine feste Höchstgrenze kann nicht angegeben werden. Ein mehrmaliges Nichtbestehen in einer studienbegleitenden Leistung schließt die Alleinursächlichkeit der Behinderung für den
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