Der Weg von und zur Raucherpause ist nicht der unfallversicherungsrechtlich geschützten Tätigkeit zuzurechnen. Das Rauchen ist nicht mit der Nahrungsaufnahme vergleichbar. Im Gegensatz zum notwendigen und die Arbeitskraft aufrechterhaltenden Essen und Trinken handelt es sich beim Rauchen um den Konsum
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