Untreue – und der Vermögensnachteil

Ein Vermögensnachteil im Sinne von § 266 StGB ist durch einen (Wert-)Vergleich des gesamten betroffenen Vermögens vor und nach der beanstandeten Verhaltensweise des vermögensbetreuungspflichtigen Täters zu bestimmen.

Maßgeblich ist der Vergleich des Vermögenswerts unmittelbar vor und nach den pflichtwidrigen Verhaltensweisen

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Täuschung durch Unterlassen – Aufklärungspflicht aufgrund pflichtwidrigen Vorverhaltens

Vorangegangenes gefährliches Tun (Ingerenz) kann eine Aufklärungspflicht nicht nur bei Vorverhalten mit objektivem Täuschungscharakter begründen. Werden durch das Vorverhalten diejenigen vermögensrelevanten Umstände verändert, deren Fortbestehen Grundlage weiterer Vermögensverfügungen des Getäuschten ist, kann dies ebenfalls eine Aufklärungspflicht begründen, die bei Nichterfüllung

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Vorzeitige Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Grundsätzlich kann trotz erfolgreicher Nachschulung (z. B. nach den sog. Modellen „Leer-E“ bzw. „TÜV-Nord“) keine vorzeitige Aufhebung der rechtskräftig verhängten Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gem. § 69 a Abs. 7 StGB bei vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt und einer festgestellten Blutalkoholkonzentration

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Einschluss wegen eines Personalengpasses

Ein Personalengpass kann im Strafvollzug nach Ansicht des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts einen Einschluss begründen.

Richtig ist, dass dem § 13 LStVollzG-SH ein normatives Regel-Ausnahme-Verhältnis zugrunde liegt – dahingehend, dass grundsätzlich Aufschluss gewährt wird, es sei denn es lägen die Voraussetzungen des

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Betrug mittels unberechtigter Rechnung

In dem Versenden unberechtigter Rechnungsschreiben mit der Aufforderung zur Zahlung einer Beratungspauschale ist jeweils eine Täuschungshandlung im Sinne von § 263 Abs. 1 StGB zu sehen.

Eine Täuschungshandlung ist jede Einwirkung des Täters auf die Vorstellung des Getäuschten, welche objektiv

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Arrestanordnung im Strafurteil

Die Anordnung des dinglichen Arrests gemäß § 111d Abs. 1 Satz 1 StPO, die das Landgericht rechtsfehlerhaft in den Urteilstenor aufgenommen hat, unterliegt nicht der Nachprüfung durch den Bundesgerichtshof.

Strafgerichtliche Arrestanordnungen ergehen durch Beschluss, gegen den eine Beschwerde statthaft ist.

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Mordmerkmal: Ermöglichungsabsicht

Für das Mordmerkmal „Ermöglichungsabsicht“ ist es erforderlich, dass sich die Täter für die (bedingt) vorsätzliche Tötungshandlung entschieden haben, um auf diese Weise die spätere Straftat (hier: des Raubes) schneller oder leichter begehen zu können.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14. März 2017

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