Alle Richter befangen…

Erst wenn durch Ausscheiden aller Richter im Ablehnungsverfahren das gesamte Gericht beschlussunfähig geworden ist, hat gemäß § 27 Abs. 4 StPO das obere Gericht zu entscheiden.

Für die Reihenfolge der Entscheidungen im Ablehnungsverfahren gilt, dass stufenweise zu beschließen ist, wobei

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Dienstlich wurde bekannt, dass…

Eine Behauptung bestimmter Tatsachen ohne nähere Erläuterung und ohne Offenbarung der Erkenntnisquellen in einem Behördengutachten („Dienstlich wurde bekannt, dass…“) hat nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur einen geringen Beweiswert.

Gleichwohl kann solchen Behördenzeugnissen nicht jeglicher Beweiswert abgesprochen werden, dieser

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Falsches Autokennzeichen

Die Nutzung eines mit falschen amtlichen Kennzeichen versehenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr verwirklicht den Tatbestand des Gebrauchmachens von einer unechten Urkunde gemäß § 267 Abs. 1, 3. Alt. StGB.

Allerdings liegt nur eine Urkundenfälschung vor, wenn eine gefälschte Urkunde mehrfach

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Das italienische Vorurteil

In einem Mitgliedstaat der EU (hier: Italien) ergangene Verurteilungen haben grundsätzlich die gleichen verfahrens- und materiellrechtlichen Wirkungen wie deutsche Verurteilungen.

Dass die durch das Berufungsgericht Salerno erfolgte Verurteilung wegen „Diebstahls unter Gewaltanwendung oder Einsatz von Waffen oder Gewaltandrohung oder Androhung

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Die angeklagte Tat

Eine Tat im Sinne des § 264 StPO ist der geschichtliche und damit zeitlich und sachverhaltlich begrenzte Vorgang, auf welchen Anklage und Eröffnungsbeschluss hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Straftatbestand verwirklicht haben soll.

Zur prozessualen

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Ausschwitz und seine Helfer

Das „Auschwitz, Urteil“ des Landgerichts Lüneburg ist rechtskräftig, der Bundesgerichtshof hat sowohl die Revision des Angeklagten wie auch die Revisionen mehrerer Nebenkläger zurückgewiesen. Das Landgericht Lüneburg hatte den Angeklagten, einen im Tatzeitraum 22 bzw. 23 Jahre alten SS-Angehörigen, wegen Beihilfe

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Geständnis – und die Strafzumessung

Bezieht sich ein Geständnis auf bereits anderweitig bewiesene, gar rechtskräftig festgestellte Tatumstände, kommt ihm nur geringes Gewicht zu.

Bleibt es zudem hinter den getroffenen rechtskräftigen Feststellungen zurück, reduziert sich seine strafmildernde Wirkung grundsätzlich weiter.

Etwas anderes ergibt sich auch nicht

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Vom Wahlverteidiger zum Pflichtverteidiger

Eine Verteidigervollmacht erlischt mit der Bestellung des (Wahl)Verteidigers zum Pflichtverteidiger.

Die Pflichtverteidigerbestellung setzt nach § 141 Abs. 1 StPO das Nichtbestehen eines Wahlmandates voraus (vgl. auch § 143 StPO). Entsprechend enthält der Antrag des Wahlverteidigers, ihn als Pflichtverteidiger beizuordnen, die

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Fakultative Strafrahmenverschiebung – und die Gesamtabwägung aller schuldrelevanten Umstände

Über die fakultative Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB entscheidet der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen aufgrund einer Gesamtabwägung aller schuldrelevanten Umstände.

Umstände. Einer revisionsrechtlichen Überprüfung ist die Entscheidung über die fakultative Strafrahmenverschiebung nur eingeschränkt zugänglich; insoweit steht

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