Es ist geboten, dem Gutachter auch die Fragestellung vorzugeben, ob zu erwarten ist, dass ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss geführt werde, wenn die Fahrerlaubnisbehörde beabsichtigt, das Führen von Fahrzeugen jeglicher Art zu untersagen und die Fahrerlaubnis zu entziehen.
In dem hier
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