Wie in letzter Zeit bereits einige andere (Ober-)Verwaltungsgerichte zieht auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit dem Inkrafttreten der 3. EU-Führerscheinrichtlinie einen Schlußstrich unter den EU-Führerscheintourismus:
Art. 11 Abs. 4 der Richtlinie 2006/126/EG – 3. Führerscheinrichtlinie – ist am 19. Januar 2009
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