Einem PKW-Fahrer, der sein Fahrzeug unter Drogeneinfluss geführt hat, kann nach einer aktuellen Entschiedung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz ist die Fahrerlaubnis auch dann entzogen werden, wenn ihm eine Blutprobe ohne richterliche Anordnung entnommen wurde.
In dem jetzt vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in
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