Der als Jahresabschlussprüfer tätige Wirtschaftsprüfer unterliegt nicht der Sekunderhaftung, wie sie die Rechtsprechung etwa für Rechtsanwälte und Steuerberater entwickelt hat.
Der Jahresabschlussprüfer, der der von ihm geprüften Gesellschaft wegen Pflichtverletzungen bei der Prüfung zum Schadensersatz verpflichtet ist, kann ihr die
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