Auch auf teilweise durchsichtigen Fertigverpackungen von „ofenfrisch“ angebotenen Aprikosen-, Kirsch- oder Apfeltaschen, Mini-Berlinern, Butterhörnchen, Plunderhörnchen oder Schokocreme-Croissants muss nach den Bestimmungen der Fertigrpackungsverordnung stets das Gewicht angeben werden, wenn die Füllmenge mehr als 100 g beträgt.
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