Das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch enthält unter anderem auch Vorschriften für Kosmetika. So ist es nach § 27 Abs. 1 Satz 1 LFGB verboten, kosmetische Mittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für kosmetische
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