Nach § 68 Abs. 2 Satz 1 BRAO sind Teilneuwahlen des Vorstands einer Rechtsanwalts-kammer nur alle zwei Jahre durchzuführen. Ein anderer Turnus ist unzulässig, entschied jetzt der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit der Vorstandswahl 2007 zur Rechtsanwaltskammer Hamburg.
Eine Wahl ist
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